baubuch,
das
;
-s/–
.
›Beschaffungsverzeichnis des Bauamtes‹;
zu  12.

Belegblock:

Buch Weinsb.  (
rib.
,
1572
):
Ein bauboich verscheiden zu halten, verurkunden an ein seide den inkauf van holz, stein und kalk etc., an die ander seide alle ander gereitschaft und verdinknis.
Ebd. 5:
nutz des bauboichs.