baubacken,
V., unr. abl.
›Hausbrot backen‹; dies war ein eigener Teil des Bäckereigewerbes.
Wortbildungen:
baubecker
›Bäcker, der nur Hausbrot backen darf‹.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1555
):
ist in rat bewilligt […], das die bu(r)ger, so in ir heußer baubacken lassen, nun hinfur 4 heller mehr […] zu backlon geben sollen.
Pfälz. Wb. (a. 
1666
);
Bücher, Berufe Frankf.
1914, 36
.