battung,
1.
›in einem besonderen Rechtsverhältnis an einen Pächter verliehenes Grundstück‹; zur Art des Rechtsverhältnisses vgl. : ›abgabefreies Grundstück, das der Pächter dann erhält, wenn er ein anderes Grundstück gegen Abgabe der Hälfte des Ernteertrages bebaut‹; metonymisch: ›von einer ‘Battung’ trotz Abgabefreiheit verlangter Zins‹; Belegblock:
soll keiner seine weingarten oder battung macht haben […] zu vereusern […] und soll ein jeder seine weingarten und battung specificiren bey verlust seiner belehnung.