bastpfennig,
der
;
/auch
;
aus dem Beleg ist nicht ersichtlich und auch nicht erschließbar, ob
1
bast
oder
2
bast
zugrundeliegt.
eine an das Bauherrenamt zu entrichtende Abgabe.

Belegblock:

Rennefahrt, Gebiet Bern (
halem.
,
1694
):
jedes einkommen deß bauwherrenambts, als bast-, zoll-, udel-, boden-, ablosige pfenning.