banwolle,
die
.
laut : ›„Rohwolle, die pflichtgemäß zur Stadt gebracht wird“‹;
vgl.
2
 2.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1500
):
Als ettwan die banwolle [...] von ettlichen meistern barchenwoberhantwercks mit der menge ufkauft wirdet.