banwarter,
der
;
–/-Ø.
›von einer Herrschaft eingesetzter Aufseher über einen bestimmten Bereich‹;
vgl. .

Belegblock:

Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst (
Straßb.
1522
):
Als man etwan Banwarter setzt und Huͤter, und niemans huͤtet aber ir, sie thuͤn den armen Luͤten etwan den groͤsten Schaden.