banstul,
der
.
›Richterstuhl eines Banngerichts‹; im Beleg metonymisch für das damit verbundene Amt gebraucht.
Syntagmen:
b. hersetzen / ausgeben
;
gericht mit banstülen.

Belegblock:

Brinckmeier (a.
1340
);
Schmitt, Urkundenspr.
1936, 208
.