banscherf,
wohl
das
.
›Abgabe für die Teilnahme an einer Gerichtssitzung‹; lt. Glossar der Ausgabe (s. u., S. 628) in Höhe von einem halben Heller;
vgl.
2
 9.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
15. Jh.
):
vor s. Merten tag sol von ider hueb einer komen und geben panscherf oder richtphening 1 ₰.