bansazgeld,
das
;
-s/–.
›Gebühr, die für die Taufe eines unehelichen Kindes erlegt werden mußte‹ (?).
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Schib, Urk. Laufenb.
363, 103
(
halem.
,
1620
):
Die Weigerung der Pfarrherren Bastardkinder ohne vorherige Erlegung
des bannsaz geldts
zu taufen, soll als unbillig abgestellt werden [Regest].