bansazgeld,
das
;-s/–
.›Gebühr, die für die Taufe eines unehelichen Kindes erlegt werden mußte‹ (?);
Belegblock:
Die Weigerung der Pfarrherren Bastardkinder ohne vorherige Erlegung
des bannsaz geldts zu taufen, soll als unbillig abgestellt werden [Regest].