bannieren,
V.;
aus
frz.
bannir.
›jn. mit dem Kirchenbann belegen‹; bei weltlichem Bann: ›jn. verbannen, wohin zwingen‹;
Bedeutungsverwandte:
.Syntagmen:
jn. b., den teufel auf ein kissen b., [jn.] aus den orten des königsreiches b.
Belegblock:
darumb dieser tumherr nit unbillich vom stift bannirt und sollich schmachlich decret über ine ergangen.
Jones, French Borrowings
138
.