banmässig,
Adj.
1.
›die Bannbuße verdienend, der Bannbuße verfallen (von Personen)‹; ›mit Auflagen verbunden, einer bestimmten Regelung unterworfen, die bei Nichteinhaltung eine Bannbuße kostet (von Sachen)‹;
zu
2
 8.
Syntagmen:
j. / ein gatter b. sein.

Belegblock:

Rwb (
15. Jh.
).
2.
›im Begriff, dem Kirchenbann zu verfallen‹;
zu
2
 12.

Belegblock:

Koeniger, Sendgerichte (
mosfrk.
,
1687
):
gebraucht auch die kirch gottes die excommunication und den geistlichen band, ermahnet [...] die halsstahrige bahnmässige sünder.
Schwäb. Wb. (a.
1666
).