banmeier,
der
.
›Meier, Beamter in einem bestimmten Gebiet mit Rechtsaufsichts- und Rechtssprechungsfunktionen‹;
vgl.
2
 1.
Syntagmen:
jn.
(z. B.
einen dieb
)
[dem] b. liefern
;
b. der herren zu B.

Belegblock:

Rwb (a.
1397
).