banman,
der
;
–/banleute
;
für Bed. 2 nur im Plural belegt; zur semantischen Zuordnung von Bed. 2 vgl. .
1.
›Bewohner eines bestimmten Gebietes‹, speziell: ›Hintersasse eines Bannherrn‹;
vgl.
2
 5.

Belegblock:

Grimm, Weisth. (
1528
):
ist es, das die baneleut einuong machen, so sind si halber meines gn. h.
Ebd. /10 (
1380
):
wenne ein vogt denne einen banman anrufete, das er einen haben solte von gerichts wegen, und dets der nüt und keme einem vogete nit zu helfen, der sol bessern 30 ß. und darumb seind die banleute ledig ires zolls.
2.
›Holzarbeiter‹.

Belegblock:

Patocka, Salzwesen.
1987, 275
(a.
1513
)..