banmüller,
der
.
›Betreiber oder Besitzer einer Bannmühle‹;
zu vgl.
2
 10, .

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1587
):
da sich ein pannmüller nit der gepür verhielte gegen den bauren.