banmälig,
Adj.;
Bestimmungswort zu
2
 10, Grundwort zu nhd.
mahlen.
›mit der Auflage verbunden, in einer bestimmten Mühle mahlen zu lassen‹.

Belegblock:

Grimm, Weisth. (
1519
):
Auch seindt die v lehen obgenant banmelligh zu Steffeln.