banktuch,
das
;
–/-er
+ Uml.
›insbesondere bei festlichen Anlässen über eine Bank gebreitetes Tuch, das häufig bis zum Boden herabhing und auch die Rückwand bis zur Schulter- oder Kopfhöhe des Sitzenden verkleidete‹ (so das Glossar zu
Zingerle, Inventare, s. u.
); auch: ›Bettdecke‹.
Bedeutungsverwandte:
, , , .

Belegblock:

Ziesemer, Gr. Ämterb.
445, 4
(
preuß.
,
1431
):
6 pallen, 1 faste, eyn tept, item 3 bancktucher.
Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1418
):
sollen sie iglich banckduch uff den kauff weben und tun weben, daz iz funfftehalbs vierteils der elen breit sij uff dem duche.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
er nam ein banckthůch vnd begoß mit wasser.
Zingerle, Inventare (
tir.
,
1485
):
Ain geworcht pancktůch für ain pett.
Ziesemer, a. a. O.
364, 31
;
Zingerle, a. a. O. ; ; ;
Schmitt, Ordo rerum
221, 3
;
Voc. Teut.-Lat.
y iijv
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 396
;