bankriese,
der
;
–/-n
;
zur Motivation des Bestimmungswortes vgl. ;
Grundwort zu
mhd.
rise
›der niedergefallen ist‹
, dies zu
mhd.
rîsen
›fallen‹
().
›unehelicher Sohn (möglicherweise adliger Abstammung, herangezogen für gewisse Dienste, z. B. als Torwächter)‹; zur Begründung dieses Bedeutungsansatzes vgl. .

Belegblock:

Beyer, UB Erfurt (
thür.
,
1400
):
Darczu sal ich daselbis stetis habin dry mit glevenien, vier schuczin guter wepener unde wol gereten und dry bangresin uff mynen eygin solt.
Bobertag, Eulensp. (
Straßb.
1515
):
Da stůnden die nackende bankressen von der burg vnd fragten Vlenspiegeln was weges er daher kem.
Rwb (a.
1531
;
1545
).