banholz,
das
;–/-er
+ Uml., vereinzelt auch ohne Umlautkennzeichnung.›Waldgebiet bzw. bestimmtes Waldstück (vereinzelt auch ein einzelner Baum), in dem der Allgemeinheit einzelne oder alle Nutzungsrechte der Herrschaft, die die Banngewalt hat, vorenthalten sind‹;
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Syntagmen:
b. melden / heien
(›hegen‹) / öffnen / hacken / verhauen / in dem eigen haben
; b.
(Subj.) verboten / frei sein, b. in ban gelegen sein, b. in js. güter gehören, b. in einem schlag stehen, b. seinen wandel haben, etw. b. sein
; feuer in b. werfen, mähder / äcker an js. b. stossen, im b. holz hauen / nemen, im b. hacken / bauholz ausgeben / reuten / schwenden, abholz im b. nemen, jn. im b. begreifen
(›festnehmen‹), im b. verwüstung zufügen, mit dem b. zu schaffen haben, etw. in b. und schirm legen
; b. des gotteshauses / dorfes, b. zu nottdurft eines marktes
; viehtrieb in b., bach im b., ansprache um b.
Belegblock:
hant sie furbracht und geruget, das yres dorfes banholzer verhauwen werden.
Si sullen auch hawen pirken, espein, erlein, heslein, hagenpuchein, masholtrein; daz ander ist panholz.
ob dem Banholtz den fuͥnften teil, dem man spricht ein hoͧwete.
mag ouch ein schultheis [...] im Gornigel, Gibeleck, Schlegweg und andern banhöltzern, da man gewondt hat, buwhöltzer ußzegeben, nach gstalt der sach und sinem gůtbeduncken holtz zů erlouben.
verwuͤstung, so [...] in ir gnaden bannhöltzern [...] täglich zůgefuͤgt wirt,
ist für nötig angesehen, diese Hölzer
nochmaln in bann und schirm ze legen. wölcher dem andern in sinen banhöltzern oder dem raut in sinen banhöltzern tags oder nachtz geriegt wird, der verfalt dem raut bi nacht 3 ℔ und tags ain ℔.
Waß [...] den vichtrib in der Gmündischen underthanen [...] bannhöltzer anlangen thuet, [...] daß [...] allein die inhaber solcher ihrer aignen besitzlichen und in ihre güeter gehörigen banhöltzer zu treiben und zu hüeten macht gehabt.
All haywisen, panholcz vnd nachtecz sind verpoten pey funf phûnten, als weit daz lant ist.
Rennefahrt, Statut. Saanen ;
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen ;
Winter, Nöst. Weist. ;
Wmu
1, 140
; Vorarlb. Wb.
1, 233
.