bangarbe,
die
.›Getreideabgabe an die Bannherrschaft‹; diese Abgabe diente wohl zur Löhnung der Bannwarte; möglicherweise muß aber für den Beleg
Roder
sowie für einen Beleg im Rwb
(a. 1464) eine eigene Bedeutung angesetzt werden: ›Aufsichtsgebühr für den Bannwart‹;