bangarbe,
die
.
›Getreideabgabe an die Bannherrschaft‹; diese Abgabe diente wohl zur Löhnung der Bannwarte; möglicherweise muß aber für den Beleg
Roder
sowie für einen Beleg im
Rwb
(a. 1464) eine eigene Bedeutung angesetzt werden: ›Aufsichtsgebühr für den Bannwart‹;
vgl.
2
 9.

Belegblock:

Roder, Stadtr. Villingen (
önalem.
,
1500
):
Und git man iedem banwarten fünf pfund haller zu dem, das inen von ainungen gevelt und zu den bangarben.
WMU 1, 140; Rwb ;
Schwäb. Wb. (a.
1471
).