banfried,
der
;
-s/
auch
-Ø.
›Zaun, der von den Anwohnern errichtet und erhalten werden mußte‹; er diente sowohl zum zeitweiligen Schutz bestimmter Gebiete (z. B. Wiesen), als auch als Gemarkungsgrenze‹;
vgl.
2
 6.
Zur Sache:
Bader, Dorf als Friedensbereich.
1957, 88/9
.
Bedeutungsverwandte:
; vgl. , ,  12.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1527
):
Es sollen all zaun und panfrid vor sand Jorgen tag zeint sein.
Ebd. (Hs.
16.
/
17. Jh.
):
Wie panfridt und gemachfridt gehalten sollen werden.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
wöllicher nit gemain stigl uber den weeg macht und oder die gmain weeg und strassen und auch pannfridt nicht außhöbt.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1585
):
ein ieder rechter panfridt soll fridten den winter sowol als den sommer. ob sich aber begäb zwischen zwaien nachbarn, die panfridt gegen einander haben, ob der panfridt aus schneegefëll oder in anderweeg paufëllig wurde.
Bischoff u. a., a. a. O. .