banforstwald,
der
.
›der Bannherrschaft vorbehaltenes Jagdgebiet‹;
zu
2
 5.

Belegblock:

Große, Schwabensp. (Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
in swelchen ban vorst walt iz [wilt] gat, des heren ist iz.