banbirg,
das
.
›Weinberg im Gemeindebereich‹;
vgl.
2
 5.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1549
):
zu der zeit wann man lesen soll, so soll niemands im panpirg lesen. man soll am ersten unser obgemelten herrschaft seinen weingarten ablesen.