banbakhaus,
das
;-/-er
(+ Uml.).›Backhaus mit Monopolrechten für ein bestimmtes Gebiet‹; die Bewohner dieses Gebietes durften nur dort backen;
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
Grimm, Weisth. (o. J.):
weisset das gericht vor ein recht, dass v. g. h. ein bannmühl vnd ein banbackhauss, darin ist allermeniglichen, die hie wohnen, getrungen zue backen.
ob nicht alle [...] inwohner im dorff Rivenach verbunden sein, in der herren von Eltz banbackhauß zu backen, [...] Sprechen die scheffen Ja.
Bannbackheuser. Zu Hemspach ist kein backhauß, dann ein jeder mag selbsten ein backoffen machen.