ban|gehag,
das
;
–/-er
+ Uml.
›Bannzaun, Einfriedung um ein der öffentlichen Nutzung entzogenes Gebiet‹; auch metonymisch: ›durch einen Bannzaun begrenztes Gebiet‹;
vgl.
2
 5.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1554
):
Pankhägern und zein sollen sumer und winter ganz sein.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
es werden jezo in offentlichen pandätting die rain und pimarch der herrschaft Pfannberg gericht und freihaiten, als auch paanzeün, paankhäger, recht- und freiweeg, gemain und andere freihaiten, [...] vermelt.
Ebd. (
17. Jh.
):
jagen im paankegern.