ballenfüre,
die
.
›Verpflichtung der Inhaber grundherrlicher Güter, Kaufmannswaren über ihr Land zu transportieren‹;
zu
1
 4.

Belegblock:

Wopfner, Bauernkr. Tirol
41, 36
(
tir.
,
1525
):
dergleichen alles kuplgelt [...] unnd alle rot- oder pallenfŭeren abzestellen.
Ebd.
164, 14
:
beschwărn sich die mayr von wegen der pallenfŭer.