ballenbinder,
›mit dem handels- und transportüblichen Binden von Waren, insbesondere von Stoffen beauftragter Stadtknecht‹; speziell: ›Stoffpacker‹.
Belegblock:
Hampe, Nürnb. Ratsverl.
2, 371, 27
(
nobd.
,
1607
):
Nachdem Lienhard Walg, flachmaler, umb das ballnbinderambt supplicirt.
Lienhardt Walchen [...], so umb den palnpinderdinst angehalten.
sacktraͤger / Ballenbinder / Rauhknecht.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, undatatierte Beilage zu Quellentext zu
1559
):
die balenpinder und weintzieher fahen die roß nacheinander auf.
Meine herren geben den ballenbindern und weinziehern nichts.
Ballenbinder / trager / palangarius, phalangarius.
Hampe, a. a. O.
1, 597, 1
;