bakfrei,
Adj.
›frei von der Backzinsabgabe an die Herrschaft‹.

Belegblock:

Grimm, Weisth. (
1622
):
Wie wir dan unserm dorf Zinxem zuerkennen malfrei, backfrei, zapfrei gelden und verkaufen.
Ebd. (
1586
):
derwegen sein die lehnmenner in den 13 lehen backfrey, zapfrey, schatzfrey, dienstfrey vnd koppelfrey.