badgeld,
badegeld
(letzteres md.),
das
.
›Gebühr für die Benutzung des öffentlichen Bades, Lohn des Baders; Kurtaxe; (kleinerer) Geldbetrag, der Handwerkern am Wochenende für die Badbenutzung ausgezahlt wurde; Trinkgeld‹.
Phraseme:
kaum das badgeld haben
›kaum über etw. verfügen‹; s. u.
Henisch.
Bedeutungsverwandte:
; vgl. .
Syntagmen:
(jm.) b. geben / bezalen, ein b. lösen / nemen
;
etw. um ein b. verschleudern
;
kleines b.

Belegblock:

Joachim, Marienb. Tresslerb. (
preuß.
,
1403
):
11½ schog dem pfarrer zu sandt Bendedicten vor tegeliche koste trankgelt und vor badegelt.
Lexer, Tucher. Baumeisterb. (
nürnb.
,
1464
/
75
):
So soll im der stat paumeister geben [...] für sein lone und padgelt fünf pfunt alt.
Sachs (
Nürnb.
1557
):
Frü vor tags trug das weybe sein | Milch und michraum int stadt hinein, | Das sie ein badgelt lösen wolt, | Dieweil der pawer kochen solt.
Ebd. (
1563
):
Als ers badgelt wolt geben han, | War sein beuttel ihm geraumbt worn.
Ebd. (
1550
):
Wil euch den schmerbauch wol vertreiben. | Denn müst ir mir das badgeldt geben.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
übergab er den nechsten freunden seine güeter, nam ein klains badtgelt mit sich.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Was gibst zu badgelt? quanti lauas?
Müller, Grafsch. Hohenb.
2, 39, 14
;
80, 30
;
Vogel, Urk. Heiliggeistsp.
1, 541, 37
;
Kläui, Urk. Kaiserstuhl
1, 116v, 9
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 367
;