badgeld,
badegeld
(letzteres md.), das
.›Gebühr für die Benutzung des öffentlichen Bades, Lohn des Baders; Kurtaxe; (kleinerer) Geldbetrag, der Handwerkern am Wochenende für die Badbenutzung ausgezahlt wurde; Trinkgeld‹.
Phraseme:
kaum das badgeld haben
›kaum über etw. verfügen‹; s. u.Henisch.
Syntagmen:
(jm.) b. geben / bezalen, ein b. lösen / nemen
; etw. um ein b. verschleudern
; kleines b.
Belegblock:
11½ schog dem pfarrer zu sandt Bendedicten vor tegeliche koste trankgelt und vor badegelt.
So soll im der stat paumeister geben [...] für sein lone und padgelt fünf pfunt alt.
Frü vor tags trug das weybe sein | Milch und michraum int stadt hinein, | Das sie ein badgelt lösen wolt, | Dieweil der pawer kochen solt.
Als ers badgelt wolt geben han, | War sein beuttel ihm geraumbt worn.
Wil euch den schmerbauch wol vertreiben. | Denn müst ir mir das badgeldt geben.
übergab er den nechsten freunden seine güeter, nam ein klains badtgelt mit sich.