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bachrecht,
das
;
Bestimmungswort zu .
›Nutzungsrecht für einen Bach‹.

Belegblock:

Weissthanner, Urk. Schäftlarn
162, 9
(
moobd.
,
1343
):
[wir] veraygen vnd geben den gaistlichen mannen [...] einen freyen, ledigen vnd vertigen muͤlslach [...] mit wagrecht vnd pachrecht, vnd mit allen rechten, eren, nuͤtzen, guͤlten vnd gewonheiten.