bachling,
der
.
›Zins, Abgabe für die Bachnutzung‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
1581
):
Die cammerer seindt queitt und loß alles rechten, das da heischet bachelingh, reißgelt.