bacheinung,
die
.›Strafe wegen Verstoßes gegen die Bachordnung‹ (im Beleg wegen nicht vorgenommener Säuberung und Instandhaltung des Bachbettes).
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Syntagmen:
b. teidigen
; etw. zu b. verfallen sein.
Belegblock:
dieselbige gemeind solle zwanzig sechs pfund heller zue bacheinung verfallen sein.