büsbar,
Adj.
›strafbar‹;
zu
1
 2.
Bedeutungsverwandte:
 2.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 158, 10
(
schwäb.
,
1527
):
waß sich ausserhalben der artickeln, boten und verboten für bußbar und strafbar sachen, wie daß möchte sein, auch begebe und geschehen.