bürgerordnung,
die
.
›Ordnung für die Bürger einer Gemeinde, Stadt‹;

Belegblock:

Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
1593
/
4
):
Es solle ein schützenmeister einmal im jahr [...] nach gehaltener bürgerordnung die rüsthäuser, rüstkammern, letzen und andere örter, da geschütz hin verordnet, besichtigen.