bürgermeisterlich,
Adj.
›zu einem Bürgermeister gehörig, für einen Bürgermeister typisch‹;

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
dann er on das für sich selbst genaigt, der erberkait alweg zuͤwider zuͤ sein, und sovil mer, wann er erst sein burgermaisterliche oberkait zuͤ vorfechter hat.