bürgergulden,
der
.
›Steuer, Abgabe zur Erlangung der Bürgerschaft‹; zu
1
 2, (
der
).
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1502
):
soll alsdann derselbig burgergulden meinem gnädigen herren zue Adelberg zuegehörig und verfallen sein.