bürgergeld,
das
.Belegblock:
Ist aber der, der burger werden sall, eyn usman und kauft eyn usdyrn, der sal geben burgergeld, das ist, daß he die burgerschaft keufen sal.
der jenige aber, so bestanden, bey unserer cantzley zu erscheinen und neben dem gewohnlichen burgergeld auch die handwercks gebühr zu erlegen schuldig seyn.
Preuss. Wb. (Z)
1, 876
;