bündnis,
das
,
auch
die
;
-ses
, auch
-Ø/-se
, (im älteren Frnhd.) auch
.
›Vertrag zwischen Einzelpersonen, Institutionen über gemeinschaftliches Vorgehen, gegenseitige Unterstützung; Vereinigung, Bündnis‹.
Bedeutungsverwandte:
, .
Syntagmen:
ein b. aufrichten / aufsagen / befördern / beschliessen / brechen / haben / machen / halten / segnen / trennen / verletzen / vertreiben / volstrecken; das b
. (Subj.)
anfangen /geschehen / stehen
.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1583
):
Nim weg der sinnen finsternus, | Vertreib die teuflische bundnus.
Mieder, Lehmann. Flor. (
Lübeck
1639
):
Wer Buͤndnuͤß macht / muß wol zusehen / daß die / so bey jhm wollen stehen von Hertzen seine Freunde seyn.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1602
):
Der papst brach gleichwol die bündnuß und schlug sich zu Venedig.
Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
Befoͤrderung solches Buͤndnisses durch ein grosses Geld.
Weise. Jugend-Lust (
Leipzig
1684
):
gleichwohl aber koͤnte sich ein auswertiger Potentate zu einem gefărlichen Buͤndniße verstanden haben.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1449
/
50
):
do solche puntnus geschehen was, daz was gancz wider die herrn.
und waren von allen den verlossen, die uns von eids und puntnus wegen geholfen solten haben.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
den räten, dem ausschuß und der gemaind zu Rotenburg die bruderschaft und pundnuss des hellen hawfen schwern.
Roloff, Brant. Tsp.
2264
(
Straßb.
1554
):
Groß gtat und sachen hab ich volbracht | Und mit den Roͤmern bundtnüß gemacht.
Österley, Steinhöwels Äsop (
Ulm
1474
/
82
):
Gleichwohl aber koͤnte sich ein auswertiger Potentate zu einem gefaͤhrlichen Buͤndniße verstanden haben.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
ob die buntnussen und verträg mit bairischen fürsten und das buntnus der reichsstött der zunftlichen regierung nicht zuwider.
Baumann, Bauernkr. Oberschw. (
schwäb.
,
v. 1542
):
In mittler zeyt und aufrur der pauren ward ain grosse versamlung des schwebuschen bunds zu Ulm wuder die unziemlich versamlung puntnus und bruderschaft der vorangezaygten pauren.
Memminger Chron. (
Ulm
1660
):
Liesse sich Memmingen mit vnderschiedlichen Chur-Fürsten / Fürsten vnd Staͤtten in Bündnuß ein.
Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1470
):
wann wir vormals vil zits und jare in gůter frúntschaft, ainung und puntnusse bi- und mitainander gewesen.
Rennefahrt, Statut. Saanen (
halem.
,
1403
):
so sol dis burgrecht und buͥntnuͥsse nuͥt an gaͧn noch schirmen enkein person.
Lemmer, Brant. Narrensch.
46, 90
(
Basel
1494
):
Ouch Benedab der künig brach | Syn büntniß / do er gaben sach.
Roth, E. v. Wildenberg (
moobd.
,
v. 1493
):
macht der kaiser Fallantianus aus grossen sorgen ain pündtnuss mit den Götten.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
Sisara [...] kam zue der frauen Jahel, die in püntnüs mit im was.
prach er ab das verschriben versprochen dienstgelt den Teutschen und Winden, sagt in die pündnus und frid auf.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1565
):
Ob sich iemands unterstuent, puntnuß und aufruer wider gericht und obrigkait zu machen.
Koller, Reichsreg. Albr. II.
172, 5
(
1438
/
9
):
so sollen und wollen wir die gegenwertig puntnisz mit den, die dannoch lebent, fur sich halten und volfuren.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
Dapey was eyn sag, wie kunig Mathias von Vngern inn der puntnuss verdacht war mit peystanndt und zuschuben.