bündelsak,
der
.
›Sack mit dem Hab und Gut eines Reisenden, bes. eines Bettlers‹;
zu  2.

Belegblock:

Wickram
4, 10, 14
(
Straßb.
1556
):
wann wir dann nichs mehr haben / nemmen wir den ausgesogen / laͤren büntelsack in rockermel.