büchsenpfennig,
büxenpfennig,
der
;
–/-e
.
›Abgabe im Bergbau Beschäftigter in eine Sozialkasse (Knappschaftskasse)‹;

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
73, 19
(
omd.
,
1563
):
auch was am wochengeldt und puͤchsenpfennigen einbracht worden [...] soll alle vierzehen tage oder zum lengsten in 4 wochen anschnid gehalten werden.
Ebd.
153, 2
(
omd.
,
1554
/
1633
):
Büxsenpfenning werden getreulich eingebracht und gesamblet und den armen außgespendet.