bäuert,
die
.›bäuerliche Genossenschaft, bei welcher „das Nutzungsrecht gewöhnlich auf dem Besitz eines Haus- oder Feuerstattrechts beruht und deren Nutzungsrecht in der Berechtigung zum Bezug von Brenn-, oft auch von Bau- und Zäuneholz, sowie in einem mehr oder weniger beschränkten Weiderecht besteht“‹ ( für das 19. Jh.).
Schweiz.
Syntagmen:
b
. (Subj.) almenden besitzen / nutzen
; der b. etw. gut dünken
; nachbauer in der b
.Wortbildungen:
bäuertgeld
bäuertgenosse
bäuertman
bäuertrecht
Belegblock:
beider gemeinden und pürten, uff söllicher feldfahrt einiche inschleg, weder hüßer, schüren noch anders daruff zebuwen […] by peen und straff von iedem derglichen buw […] zwentzig pfund bůß.