bächelzehent,
der
.
eine Abgabe für die Bachnutzung.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
308, 39
(
rhfrk.
,
1659
):
es hat das hauß Zwingenberg etwan ein zehenden gehabt uff dem hauß Münnenberg, der ist genant worden der bechellzehend, klein und groß. [...], daß die inhaber [...] drey albus für solchen bechelzehenden geben [...] sollen.