az,
1.
vereinzelt: ›das Essen, die Aufnahme von Nahrung‹; meist: ›Verköstigung von jm. (speziell: von Gefangenen)‹; metonymisch: ›Bewirtungsabgabe (die man leistet), (konvers:) Bewirtungs-, Verköstigungszuwendung (die man erhält); Verköstigungsbetrag‹.Syntagmen:
den a. haben / nemen / bezalen / verbürgen / taxieren, jm.
(auch Tieren) den a. geben / weisen
(›zuerkennen‹); des a. berechtigt sein, (jn.) des a. berechtigen
; etw. für den a. geben, jn.
[auf einen Betrag] für den a. schätzen, an a. kein mas haben
; a. der gefangenschaft.
Belegblock:
hat ein keller zum Dilsperg [...] den atz zu Meckeßheim.
daß [...] seine lehenserben und nachkömmlinge deß atzes allda durchs jahr berechtiget.
An trank vnd an azze | Hat si kein vber mazze.
Will doch der allte hacz
[›Jagdleidenschaft‹]
| Nit sein getempft in sulchem acz.˺
hie zwüschent wart der dechan geschetzet uf Windecke umb vier tusent gülden und umb 60 lib. d. für den atz.
Belegblock:
3.
›Recht der Grundherren, ihre Pferde zu gewissen Zeiten des Jahres auf Kosten der Bauern füttern zu lassen; Recht auf den Wegeschnitt‹; jeweils Metonymie zu 1; metonymisch zur zweiten Variante: ›das beim Wegeschnitt gewonnene Gras‹.Syntagmen:
den a. haben / abschneiden / nemen.