auszimmern,
V.
›(Bergwerksstrecken o. ä.) auszimmern, mit Holzstützen, Streben u. ä. auskleiden‹.
Belegblock:
dass die durchschlag nach dem entscheid der margscheid sollen [...] ausgezimert werden.
so einer [...] alte verlegene gruben oder ausgezimmerte schurf [...] frei macht.