auszeigen,
V.
– Gehäuft oobd.
1.
›etw. (oft: Fluren) in bestimmter Weise kennzeichnen, markieren, bestimmen‹; offen zu 3.Syntagmen:
den garten / weg, das holz / ort, die grenze a.
; ausgemerkte unterscheidung, ausgemerkter burgfried.
Wortbildungen:
auszeigung
Belegblock:
als im das alles außgezeigt und vermarckt ist.
daz Weytental [...] get aus an daz Ploshaus, als es mit marichen und hattern ausgezaigt ist.
aus der doygen auszaigten vnderschaidung zwischen der menschleichen gedenkchung vnd der gotleichen zuredunge.
man solt gewiß gränitzen zwischen dem bairischen reich und sein auszaigen.
das er in zu seinem zuelehen faren lass und über seine gründ ain weeg auszaig.
soll der ubergeher [...] ihnen auszaigen, wo sie hacken derfen.
2.
›etw. besagen, zeigen, angeben‹.Belegblock:
als scheinperliche zaichen der baum außzaigen.
3.
›jm. einen gekennzeichneten Teil einer größeren Verfügungsmasse zuteilen, zuweisen, etw. für jn. festlegen‹; Synekdoche zu 1.Belegblock:
Zu dem hoff lud der chaiser vil fürsten, den herberg aus wurden geczaiget, yedem nach seiner wirdichait.
300 ℔ dn., die dieser seiner Hausfrau
Kathrein [...] zu morgengab auszuzaigen und zu verschreiben versprochen hiet [Regestbeleg].
etlich land leut stet flecken [...] gehörten allain auf das kriegsvolk, warden auszaigt.
woverr sie anderst kein ausgezaigten Wittibstuel hat.