auszalen,
V.
1.
›jn. (für geleistete Arbeit) bezahlen; jn. auszahlen; (einen bestimmten Betrag) entrichten; (eine Ware) bezahlen‹.Syntagmen
das gelt, die strafe
, (einen Betrag, z. B.: 21 lb.
) a., etw. auf reitung a.
, (von Personen:) die magd, die besatzung a.
Wortbildungen:
auszaler.
Belegblock:
hat er fuͤr mich aͤuzzalt dem Osbolt Gruber von Chame 20½ lb.
zalt der Lienel fuͤr mich aͤuz in den graben den aribaytern 21 lb.
vonn dem Weingart śoll Janośch Śchmetkha außZahlen [...] florin 16.
Ebd.
155, 6
: śo er Vonn einem Erwürdigen Rath Per florin 23 erhandelt, Vnnd allberait außgeZahlt.
2.
›jn. (Kinder) vermögensrechtlich abfinden‹.Belegblock:
das sie die kinder [...] gar ausgeZalt entrichtet, vnd vergnügt hat.