auswoner,
der
;
–/-Ø.
›außerhalb eines Bezugsraumes Wohnender, der innerhalb des Bezugsraumes Güter hat; Auswärtiger‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl. .
Gegensätze:
.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1507
; Hs.
n. 1575
):
Wer etwas verkaufen wölle, es sei ain inwohner oder außwohner.