auswerken,
V.
1.
›die Ernte bestellen, verrichten, vollziehen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,
1
 2, (V.) 18,  4,  3,  12, .

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
, Hs.
1625
):
Es soll kainer in dem außwürchen der feldfrücht nichts in das feld oder tratten schlagen, unzt der leczt schober daraus kombt.
Ebd. (Hs.
1585
):
wann man in den richtfeldern auswercht, soll ain nachtbar den andern verziehen bis auf sant Gilgentag mit dem eintreiben.
Ebd. (Hs.
18. Jh.
):
da nun aber derselbe auf entzwischen vorwendente ehehaft noth 14 tag nochhero nit auswohret
(die Schreibform
-wohret
erklärt sich aus der Übernahme von präteritalen Formen mit Primärberührungseffekt, also
-worchte-
, in das Präsens; ähnliches s. v.
auswirken
).
2.
›etw. fertigstellen, vollenden‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  1,  1,  4, ,
2
 6.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Außwercken. Perfabricare.
3.
›zu Ende dienen‹.

Belegblock:

Rwb (a.
1544
).