auswebern,
V.
›außerhalb eines Bezugsbereiches ein Gewerbe betreiben‹, das Glossar der Ausgabe (s. u.) gibt „Weberei“ an.
Wortbildungen:
ausweber
›auswärtiger Weber‹.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
so wöllten dann etlich auch irer arbait ausserhalb der statt gewarten mit irem viehe und anderm dem iren aus und ein webern.
derhalben die von Rotenburg der iren nicht mechtig wern, das nichtzit dest minder den pawrn uff dem land in der statt aus und einzuwebern gestatt.
beschlossen, das [...] ains yeden tails undertanen, [...], ains yeden tail stett, merkte oder gepiete zu den markttagen oder andern zeyten mit ein oder aus webern, kawfen, verkaufen und andern hantierungen geprauchen wollten.
Schwäb. Wb. (a.
1502
).