ausvogt,
der
.›Vogt über auswärtige Leibeigene; außerhalb eines Rechtsbezirks wohnender Vogt; oberster Verwaltungsbeamter einer Vogtei‹.
Zur Sache:
Haberkern/Wallach
(s. v. 2, 674
Zinsmeister
).Bedeutungsverwandte:
vgl. .Wortbildungen:
ausvogtei
Belegblock:
durch den vogtsherrn und dero bediente und bis dahero durch Churpfaltz außfauten in beysein des schultheißen.