austrägel,
der
;-/-Ø.
laut Anm. des Herausgebers zur Belegstelle (s. u.): ›Abzugsgraben mit Schaltern auf eingezäunten Gütern‹;
Belegblock:
Argovia
9, 98, 25
(halem.
, 1527
): Wo Ußtregel sind in Matten oder ûff den Feldern, die soll man machen nach aller Notdurft, [...], und soll einer dem anderen das Wasser abnemen.